Missbrauch: Findet unsere Kirche die richtigen Antworten?

Als ehemaliger Internatsschüler verfolge ich den Missbrauchsskandal und dessen Aufarbeitung. Die Offenbarung von ehemaligen Mitschülern über erlittenen Missbrauch wirkt nach. Ich kann sagen, dass mir dergleichen nicht widerfahren ist.

Von Rainer Degen

Bischofskonferenz beschließt Entschädigungen für die Opfer

Hilfe bei Missbrauch: Logo unserer Diözese

Der Missbrauchsskandal hinterlässt seine Spuren. Wir sehen mit Sorge, dass unserer Kirche die Mitglieder davonlaufen, der Missbrauchsskandal hat das noch verstärkt.
Nun sahen sich die Bischöfe in einem zentralen Punkt wohl zum Handeln gezwungen und haben auf ihrer jährlich stattfindenden Konferenz am 5.3.2020 in Mainz beschlossen, die Opfer von Missbrauch zu entschädigen.

Die Kirche verwendet bei der Entschädigung den Begriff Anerkennungszahlungen, die Höhe dieser Zahlungen soll sich an den Beträgen von Schmerzensgeldzahlungen orientieren. Diese liegen in solchen Fällen zwischen 5.000 und 50.000 €. Gelöst sind die Probleme damit allerdings noch nicht. So halten die Opfervertreter die Beträge für nicht ausreichend. Auch gilt es, die strukturellen Ursachen des Missbrauchsskandals aufzuarbeiten. Dies soll im Rahmen des Synodalen Wegs erfolgen, einem Gremium von 230 Vertretern aus Geistlichen und Laien, das im Dezember 2019 seine Beratungen aufgenommen hat.

Der Missbrauchsskandal – eine kurze Chronologie

Bekannt wurden die ersten Missbrauchsfälle 2010 am Canisius-Kolleg in Berlin. Der Leiter des Kollegs entschuldigt sich bei den Schülern und ruft dazu auf, dass Betroffene sich melden. Sodann Fälle von Missbrauch im Kloster Ettal. Bei uns in Baden-Württemberg ist kurz darauf das St. Blasien Jesuitengymnasium im Schwarzwald betroffen. Das Aloisius-Kolleg in Bonn, ebenfalls eine von Jesuiten betriebene Einrichtung, entdeckt sodann auch Missbrauchsfälle. In der Folge tritt der Rektor zurück. Zahlreiche Fälle von Missbrauchsfällen in katholischen und evangelischen Einrichtungen in Deutschland schließen sich an. Fälle wie z.B. in der Odenwaldschule in Heppenheim zeigen jedoch auch, dass wir es hier mit einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu tun haben.

Die MHG Studie

Das erschreckende Ausmaß von Missbrauchsfällen auf Seiten der katholischen Kirche zeigte sich sodann in der 2011 in Auftrag gegebenen „MHG-Studie“, die die Täter und die Opfer in Zahlen ans Licht brachte und Systemfaktoren benannte, die solche Vorfälle begünstigen. MHG steht für Mannheim-Heidelberg-Gießen, dem Akronym des Forschungskonsortiums. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden Personal- und Handakten von 38.156 Klerikern der 27 Diözesen aus den Jahren 1946 bis 2014 gesichtet. Das Ergebnis wurde 2018 präsentiert, also 7 Jahre später. Dabei fanden sich bei 1.670 Klerikern Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger; insgesamt konnten ihnen 3.677 Kinder und Jugendliche als von sexuellem Missbrauch betroffen zugeordnet werden.
In ihrer Bewertung dieses Sachverhalts benennt die Studie strukturelle Ursachen in der katholischen Kirche, die Missbrauch begünstigen. Dazu gehören Klerikalismus, der Zölibat und die oft als sehr streng empfundene Sexualmoral. Alles zusammen könne zu einem unreifen Umgang von Geistlichen mit Sexualität führen wie etwa einer Unterdrückung homosexueller Neigungen führen, so die Forscher. Lange habe die Kirche aus Rücksicht auf ihre Priester den sexuellen Missbrauch eher vertuscht als aufgeklärt.

Die Bilanz nach 10 Jahren: ernüchternd

Auch nach 10 Jahren gibt es kein Konzept zur Entschädigung der Opfer. Bislang hat lediglich ein Teil der Opfer Entschädigungen in Höhe von 5.000 Euro erhalten, eher eine symbolische Größe, kompensiert sie doch nicht die Schäden für ein lebenslanges Leiden. Die zögerliche Aufarbeitung hilft den Tätern. Ein großer Teil der Fälle ist inzwischen verjährt oder die Täter sind verstorben. Festgestellt wurde auch, dass Priester, die wegen sexueller Übergriffe verurteilt wurden, danach noch weiter teilweise bis in die Jahre nach 2010 beschäftigt waren. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass nicht einmal die Hälfte aller 27 Diözesen die Aufklärungsarbeit in Gang gebracht hat.

Wie sieht es in unserer Diözese aus?

In einem vorherigen Beitrag auf dieser Seite hatten wir unter dem Titel „Schweigen oder Aussitzen hilft nicht“ über den Missbrauchsskandal berichtet. In diesem Beitrag lobten wir die Arbeiten in Rottenburg zum Umgang mit Missbrauch. Grund genug für uns, bei den Verantwortlichen in der Diözese sich über den aktuellen Status zu erkundigen. Dazu haben wir drei Fragen an Erwin Wespel, den Missbrauchsbeauftragten in unserer Diözese und Geschäftsführung der Kommission sexueller Missbrauch, gerichtet:

1. Was tut unsere Diözese aktuell für die weitere Aufklärung?
2. Wie behandeln bzw. entschädigen wir die Opfer?
3. Gibt es erste Ergebnisse hinsichtlich der Maßnahmen zur Prävention?

Maßnahmen zur Prävention

Frage 3 leitete Herr Wespel direkt an die Leiterin der Stabsstelle Prävention Sabine Hesse weiter. Dass konkrete Ergebnisse erfolgreicher Prävention noch nicht vorliegen, zeigt ihre Antwort:

„Als Präventionsbeauftragte der Diözese Rottenburg-Stuttgart beantworte ich gerne Ihre dritte Frage – die allerdings nicht so einfach zu beantworten ist. Denn was sind Ergebnisse von Präventionsarbeit?
Da es noch keine systematische Erhebung der Aktivitäten in der Diözese geschweige denn eine Evaluation von Effekten gibt, gibt meine Antwort meinen aktuellen persönlichen Eindruck wieder. Mein Eindruck ist, dass – wie offenbar in Ihrer Gemeinde – an vielen Orten in der Diözese (Kitas, Kirchengemeinden, Dekanate, Schulen, Jugendarbeit, Internate, Tagungshäuser, Pflege …) mit Engagement an Schutzkonzepten und einzelnen Elementen daraus gearbeitet wird.

Die Bischöflichen Gesetze zur Vorlage von Erweiterten Führungszeugnissen und (seit November 2019) zu Präventionsfortbildungen sowie der verbindliche Verhaltenskodex werden umgesetzt bzw. besser noch: Es erfolgt eine Auseinandersetzung damit und das Bewusstsein für die Problematik (in ihrer ganzen Tragweite für das System Kirche) ist hoch. Was zuweilen auch klappt, ist die Vernetzung vor Ort mit anderen Trägern (Vereinen, Kommunen), die sich ebenfalls für den Kinderschutz stark machen.

Das nehme ich wahr, aber welche konkreten Effekte das (für wen?) hat, kann ich bisher nicht sagen. Wünschenswert wäre eine erhöhte Sensibilität für Betroffene und mehr Anfragen und Meldungen bei Grenzverletzungen und -übergriffen. Ein Irrtum ist es m.E., wenn man auf abnehmende Anzeigezahlen hofft. Denn das Ziel von Prävention ist eine gesteigerte Achtsamkeit und Verantwortungsübernahme, und das muss höhere Zahlen mit sich bringen.
Die systematische Erhebung von Aktivitäten und die inhaltliche Evaluation stehen auf der großen To Do-Liste der DBK und im Arbeitsfeld überhaupt.“

In unseren Sitzungen des Kirchengemeinderates schaffte es das Thema Prävention kein einziges Mal auf die Agenda. Nun ist es müßig, über Hol- oder Bringschuld zu diskutieren. Der Bereich Prävention in unserer Diözese muss aber ein maßgebliches Eigeninteresse daran haben und sicherstellen, dass die erarbeiteten Handlungsanweisungen auch in den Kirchengemeinden und Einrichtungen ankommen.

Diözese nimmt die Prävention ernst

Trotzdem sei gesagt: unsere Diözese nimmt die Prävention ernst. Wie von Frau Hesse erwähnt, zeigt das deutlich die „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“, welche im November 2019 veröffentlicht wurde und für alle Bedienstete und Träger der Diözese Geltung hat.

Thomas Münch, seinerzeit Sprecher der KODA (Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts) Rottenburg-Stuttgart sieht das Paket so:

„Prävention mit dem Ziel, einen verantworteten und achtsamen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlen zu pflegen, ist wichtig und unerlässlich. Einen großen Teil hierfür regeln staatliche Gesetze wie das Bundeskinderschutzgesetz. Demnach müssen alle Träger in diesem Bereich wie Kindertagesstätten, Jugendarbeit dafür sorgen, dass keine einschlägig vorbestrafte Person ´Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat´.

Dies wird durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sichergestellt. Die bischöfliche Präventionsordnung benennt darüber hinaus weitere Maßnahmenwie eine Selbstauskunftserklärung, Verpflichtung zur Unterzeichnung eines Verhaltenskodexes sowie zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Während frühere Präventionsordnungen massiv in die Privatsphäre der Beschäftigten eingriffen, indem z.B. sehr viele Personen zu diesen Maßnahmen verpflichtet wurden, obwohl ihre Tätigkeit in keiner Weise Kinder, Jugendliche oder Erwachsene Schutzbefohlene betrifft.

Die nun erlassene Präventionsordnung setzt einen einvernehmlichen Beschluss der von Dienstgebern und Dienstnehmern paritätisch besetzten Arbeitsrechtskommission um. Damit wird das Anliegen der Prävention zielgerichtet und somit wirksamer aufgegriffen. Die Chance jedoch, eine Kultur kirchlichen Handelns grundsätzlich zu befördern, wurde sehr zum Bedauern der Dienstnehmer-Vertreter nicht genutzt.“

 

Titelblatt Kirchliches Amtsblatt Nr 12 2019

Im Kirchlichen Amtsblatt von Dezember 2019 ist die Ordnung zur Prävention zusammengefasst. Das 28-seitige Papier formuliert als oberstes Ziel: „Im Geiste des Evangeliums will die katholische Kirche allen Menschen einen sicheren Lern- und Lebensraum bieten. Die Prävention von sexuellem Missbrauch ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutz-befohlenen.“ Und weiter heißt es: „Ziel von Prävention in unserer Diözese, in Ordensgemeinschaften, kirchlichen Institutionen und Verbänden ist es, eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung für sich selbst und für andere zu entwickeln.“

Herr Wespel übrigens ist uns bis heute eine Antwort auf die Fragen 1 und 2 schuldig geblieben. Auf Nachfrage antwortete er: „… hab’s nicht vergessen, aber es ist nach hinten gerutscht. Ich überprüfe nochmals meinen Text und schicke ihn bald.“ Geplant war der Text ursprünglich für den Osterbrief. Keine Antwort ist am Ende auch eine Antwort.

Was bleibt für den Synodalen Weg?

Um den Missbrauchsskandal aufzuarbeiten, haben die Bischöfe im Frühjahr 2019 den Synodalen Weg beschlossen. Damit ist ein Gremium gemeint, dass die Gesamtheit der Kirchenmitglieder repräsentieren soll, indem es sowohl aus Geistlichen als auch aus Laien zusammengesetzt ist. In den kommenden zwei Jahren diskutieren im aktuellen Synodalen Weg 230 Teilnehmer in vier Foren über die Themen

  1. Gewaltenteilung und den Umgang mit Macht in der Kirche
  2. Sexualmoral
  3. Rolle der Frauen und ihr Zugang zu Ämtern in der Kirche
  4. Priestertum und Zölibat

Siehe dazu auch den Beitrag: Der Synodale Weg

Fazit: Es geht zwar um sehr viel Geld, aber auch um den Fortbestand

Der Beschluss auf der Bischofskonferenz, die Entschädigung der Opfer konkret in Angriff zu nehmen, ist richtig. Dieses erste diskutable Angebot bleibt zwar hinter den Erwartungen der Opfervertreter zurück. Die Forderungen der Opfervertreter  bewegen sich beim Entschädigungsbetrag bei 300.000 € aufwärts pro Missbrauchsfall. Als weitere Unbekannte kommt für die Kirchenführung hinzu, dass die Dunkelziffer der Missbrauchsopfer weit über die in der Studie festgestellten 3677 Opfer hinausgehen soll. Man redet von bis zu 100.000 Fällen. Kurz gesagt: Es geht also um viel, sehr viel Geld. In den USA hat jüngst eine Diözese Insolvenz angemeldet, weil sie die Entschädigungszahlungen nicht stemmen konnte.

Mit dem nun auf dem Tisch liegenden Angebot wendet sich die Kirchenführung mit einem konkreten Vorschlag an die Opfer und an die Opfervertreter. Es ist den Parteien zu wünschen, dass Gottes Geist ihnen beisteht und sie die Klarheit und Kraft haben eine Lösung zu finden, die zum einen die Opfer mit Respekt entschädigt für ein lebenslanges Leiden. Aber auch so viel Augenmaß, dass die Kirche den zugesagten Verpflichtungen dann auch nachkommen kann. Dazu müssen sich beide Seiten wohl noch etwas aufeinander zu bewegen.

Es ist keine Frage, dass der Fortbestand unserer Kirche nur dann erfolgreich sein wird, wenn die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals halbwegs gelingt. Will heißen: die Opfer werden adäquat entschädigt, die Maßnahmen zur Prävention werden gelebt und überwacht. Die Bestrafung von Tätern steht außer Frage.

2 Gedanken zu „Missbrauch: Findet unsere Kirche die richtigen Antworten?

  1. Sehr geehrter Herr Degen,
    zu diesem Thema habe ich Ende des letzten Jahres einen Vortrag von Wunibald Müller gehört. Er hat mit Priestern
    gearbeitet und weiß wovon er redet. Dieser Vortrag hat mich sehr berührt. Vielleicht kann er auch einmal in Ihrer Gemeinde sprechen, denn ich denke dass er viele interessierte Zuhörer hätte.

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