Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten dürfen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart künftig die Taufe spenden.
Ein von Bischof Dr. Gebhard Fürst unterzeichnetes Dekret, das zum 1. November in Kraft tritt, macht den Weg frei. „Der Ortsbischof einer Diözese hat vom Kirchenrecht her die Möglichkeit, die Taufspendung an Frauen und Männer zu übertragen, die nicht das Weiheamt innehaben“, erläutert der für die pastoralkonzeptionelle Ausrichtung der Diözese zuständige Weihbischof Matthäus Karrer am Donnerstag in Stuttgart.
Lesen Sie hier den Original-Brief von Bischof Gebhard Fürst: hier
Da bin ich ja schon mal gespannt, wie das in der Praxis aussieht und ob meine Kolleg*innen davon Gebrauch machen. Ich bin froh, dass ich im Moment nicht überlegen muss, ob ich das wollte.