Der Mensch steht bei der Kirchensteuer im Mittelpunkt. So zumindest sieht das die Diözese. Fakt ist, dass unsere Diözese eine der wenigen Diözesen in Deutschland ist, die die Verteilung der Steuergelder transparent macht. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart informiert also über die verantwortungsvolle Verwendung der Kirchensteuer wie man selber sagt.
Von Rainer Degen
Mit diesem Beitrag können Sie sich ein eigenes Urteil bilden. Dazu hat die Diözese ein Schaubild erstellt, in dem man die Verwendung von 100 Euro exemplarisch auf die unterschiedlichen Kostenträger aufschlüsselt. So erfährt man, dass auf Kinder, Jugend, Familie 11 € oder auf den Gebäudeunterhalt 21 € entfallen (Siehe Link am Ende des Beitrags). Hilfreich für eine Einschätzung wäre aber auch der absolute Umfang der Steuereinahmen für z.B. das Jahr 2023 gewesen. Dazu konnte der Autor allerdings nichts finden.
Wer zahlt die Kirchensteuer?
Kirchensteuer zahlen alle Personen, die
- Mitglied in der Kirche sind (begründet durch die Taufe),
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben und
- Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen.
Kirchensteuern zahlen in der Regel Mitglieder, die im Erwerbsleben stehen und damit Einkünfte haben. Das sind nur gut 50 Prozent der Katholiken. Kinder, Senioren, Kranke oder Menschen mit Behinderung, zahlen meist keine Kirchensteuer. Man versucht hier die jeweilige persönliche finanzielle Situation etwas zu berücksichtigen. Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Familien mit Kindern werden bei der Berechnung der Kirchensteuer eigens entlastet. Deshalb ist die Kirchensteuer gerecht und solidarisch.
Die Höhe der Abgabe
Die Höhe der Kirchensteuer liegt in Baden-Württemberg bei 8 Prozent der zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer. Sie wird in Absprache zwischen Staat und Kirche zusammen mit der Lohnsteuer von den staatlichen Finanzämtern einbehalten. Dafür zahlt die Kirche eine Gebühr in Höhe von drei Prozent ihrer Steuereinnahmen.
Hinweis: Die weiteren Details inkl. des Verteilschlüssels auf Basis 100 Euro finden Sie im beigefügten Link. Bitte dazu auf der aufgerufenen Seite nach scrollen. Hier der Link: Kirchensteuer