Am Donnerstag, den 5. Februar 2026, widmete sich unser Themenforum im Katholischen Gemeindezentrum St. Stephanus in Kusterdingen einem der persönlichsten und rechtlich komplexesten Bereiche des Lebens: dem Erben und Vererben. Mit nahezu 60 interessierten Bürgerinnen und Bürgern war der Saal bis auf den letzten Platz gefüllt. Josef Göppert begrüßte die Anwesenden im Namen der katholischen Kirchengemeinde und zeigte sich erfreut über die Rekordbeteiligung. „So viele waren es noch nie“, bemerkte er, was die Relevanz des Themas für viele unterstreicht.
Als Expertin für diesen Abend konnten wir Frau Christine Haaser, Fachanwältin für Erbrecht und Testamentsvollstreckerin, gewinnen. Sie sensibilisierte das Publikum von Beginn an für die Wichtigkeit einer frühzeitigen Vorsorge, um Streitigkeiten innerhalb von Familien zu vermeiden und sicherzustellen, dass der eigene Wille im Todesfall auch tatsächlich umgesetzt wird. „Für die richtige Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät“, mahnte sie.
Die wichtigsten Inhalte des Vortrags von Frau Christine Haaser
Frau Haaser begann ihren Vortrag mit einem umfassenden Überblick über die gesetzliche Erbfolge in Deutschland, die greift, wenn kein Testament vorliegt. Sie erklärte die verschiedenen Ordnungen der Erben – von Abkömmlingen (Kindern, Enkeln) über Eltern und Geschwister bis hin zu Großeltern und Urgroßeltern. Besonders hervorgehoben wurde das Ehegatten-Erbrecht, das je nach Güterstand variiert und oft zu überraschenden Ergebnissen führen kann, etwa wenn kinderlose Ehepaare sterben und neben dem Ehegatten auch die Verwandtschaft des Verstorbenen erbt. Das Thema Patchwork-Familien wurde ebenfalls beleuchtet, da das Gesetz hier keine spezifischen Regelungen kennt und daher besonderer Handlungsbedarf besteht, um den eigenen Wünschen gerecht zu werden.
Anschließend erläuterte Frau Haaser, wann Handlungsbedarf besteht, also wann die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Sie stellte verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vor, darunter das Testament in seinen Formen (eigenhändig oder notariell), das gemeinschaftliche Testament (wie das Berliner Testament) und den Erbvertrag. Ein wichtiger Punkt war das sogenannte Vermächtnis, mit dem bestimmte Vermögensgegenstände (z.B. eine Kunstsammlung) an spezifische Personen weitergegeben werden können, ohne diese zu Erben zu machen. Auch die Rolle eines Testamentsvollstreckers zur Sicherstellung der Testamentsumsetzung sowie die Option von Schenkungen zu Lebzeiten mit Absicherungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht wurden ausführlich dargelegt. Die zehnjährige Frist für Schenkungen und deren Relevanz für Erb- und Schenkungssteuer sowie das Sozialamt wurde hierbei besonders hervorgehoben.
Abschließend ging Frau Haaser auf Erbfälle mit Auslandsbezug und die Europäische Erbrechtsverordnung ein, die seit 2015 den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers als maßgeblich für das anzuwendende Erbrecht festlegt. Auch eine kurze Einführung in die Erbschaftsteuer und die damit verbundenen Freibeträge rundete den informativen Teil ab.

Die angeregten Diskussionen des Abends
Die lebhafte Diskussion und die zahlreichen Rückfragen der Anwesenden zeigten den großen Informationsbedarf rund um das Thema Erben und Vererben. Ein zentraler Punkt war die Klärung der gesetzlichen Erbfolge, insbesondere der genaue Erbteil des Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft und die weit verbreitete Fehleinschätzung, dass der überlebende Partner stets alles erbt. Viele Fragen drehten sich um den Pflichtteil, seine Höhe, wer ihn einfordern muss und ob er auch in Sachwerten oder nur in Geld beansprucht werden kann.
Großes Interesse bestand auch an der praktischen Gestaltung von Testamenten, von der handschriftlichen Form und deren sicherer Verwahrung bis hin zu den Möglichkeiten und Grenzen notarieller Testamente. Die Anwesenden suchten zudem Antworten auf die Frage, wer nach einem Todesfall über das Vorhandensein eines Testaments informiert wird und wie man sich bei unklaren Erbschaftsverhältnissen oder vor der offiziellen Klärung der Erbenstellung richtig verhält. Frau Haaser gab zu all diesen komplexen und sehr persönlichen Anliegen umfassende und geduldige Auskunft.
Wir bedanken uns herzlich bei Frau Christine Haaser für den informativen und praxisnahen Vortrag sowie bei allen Teilnehmern für ihr großes Interesse und die engagierte Diskussion.
Weitere Infos
Für weitere Infornationen, hier die Vortragsunterlagen. Wir bedanken und herzlich bei Frau Haaser für die Bereitstellung dieser Datei!