Sozialwahlen – vom 11. April bis 31. Mai 2023

von Alex Bernhard

Sozialwahlen – was ist das?
Alle 6 Jahre können Sozialversicherte und Rentnerinnen und Rentner ihre Vertreter in Gremien der gesetzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Rentenversicherung. Dies ist wichtig bei Anhörungen in der Sozialgesetzgebung und auch bei sozialrechtlichen Verfahren z.B. in Widerspruchsausschüssen. Gewählt werden Arbeitnehmerorganisationen.


Katholische Kirche und Sozialwahlen – wie hängt das zusammen?

Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB), Kolpingwerk und Katholisches Landvolk beteiligen sich, zusammen mit ihren evangelischen Kollegen und Kolleginnen im BVEA, in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen durch Aufstellung von Kandidaten (z.B. Liste 6 bei der Deutschen Rentenversicherung) an den Sozialwahlen. Der Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart und auch wir rufen zur Teilnahme auf.
Vor rund 150 Jahren waren Ideen aus der christlichen Soziallehre ausschlaggebend dafür, dass ein Sozialversicherungsprinzip mit sozialer Selbstverwaltung eingeführt wurde.
Insofern sind wir gerade in einer Zeit dauernder Veränderungen im Sozialwesen gefordert, uns in die soziale Demokratie durch Teilnahme an der Sozialwahl einzubringen.
Die Wahl erfolgt als Briefwahl. Die wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen und Renter:innen erhalten bis Mitte Mai die Wahlunterlagen per Post zugesandt. Weitere Informationen im Internet unter https://www.sozialwahl.de/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.