Corona: Aufhebung aller Beschränkungen

80. Mitteilung zur aktuellen Lage – Aufhebung der Corona-Beschränkungen

Die „Bischöflichen Anordnungen für die Feier der Eucharistie, von Wort-Gottes-Feiern und anderen Gottesdiensten
während der Corona-Pandemie“ werden per sofort außer Kraft gesetzt.

Von Rainer Degen

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die die Umsetzung von Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber fordert, endet nach aktuellem Stand zum 7. April 2023. Nachdem
wir die in dieser Verordnung geforderte Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers überprüft haben, wurde festgestellt, dass mit der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie
das Gefährdungspotential so weit reduziert ist, dass ein Schutzabstand von 1,5 m oder das Tragen von Schutzmasken bei einer Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m
nicht mehr zwingend erforderlich sind.

Es steht Ihnen natürlich frei, in Ihrem persönlichen Schutzbedürfnis weiterhin Schutzmasken zu tragen. Bitte respektieren Sie dies auch bei anderen in Ihrem Arbeitsumfeld.

Die Mitteilung im Detail: hier

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