Die Diözese Rottenburg-Stuttgart verfolgt mit einer neuen bischöflichen Bauordnung das Ziel der Stärkung von klimarelevanten Maßnahmen. Um bis zum Jahre 2040 das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen, sind große Anstrengungen der Diözese und der Kirchengemeinden erforderlich.
Von Josef Göppert
In einer Bestandsaufnahme wurden die über 5700 Gebäuden analysiert. Etwa 50% davon wurde mit Gas und 38% mit Öl beheizt. Die kirchlichen Gebäude haben eine Emission von insgesamt ca. 80.000 Tonnen CO2 pro Jahr.
Diese Bestandsaufnahme ist die Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen um einerseits die Reduzierung der Treibhausgas-Emission und andererseits eine Abschwächung der Klimafolgen zu erreichen. Die neue bischöfliche Bauordnung ist der Beitrag des Bauamtes zur Erreichung der Klimaschutzziele. Der Umweltschutz ist in der Präambel verankert und ist eine dringliche Aufgabe aufgrund der langen Planungszeiten.

Wichtige Maßnahmen sind dabei:
- die Einführung eines Energiemanagementsystems für alle Kirchengemeinden
- die Reduktion beheizter Fläche und die Begrenzung der Temperierung von Sakralgebäuden
- eine Warmwasserbereitung soll es nur da geben wo sie erforderlich ist und nicht mehr zentral erfolgen
- bei der Aktualisierung der Bautechnik ist eine gewissenhafte Abwägung zwischen Sanierung und Neubau (graue Energie) erforderlich
- bei Neubauten gilt der Energiestandard „Effizienzhaus 40“ und es soll vorrangig in Holzbauweise gebaut werden
- bei Solar- und Photovoltaikanlagen gibt es einen Paradigmenwechsel. Diese sollen bei Neubauten, Dachsanierungen, Heizungserneuerungen wo immer möglich zum Einsatz kommen – auch auf Kirchendächern. Die Diözese will mit gutem Beispiel bei eigenen Gebäuden vorangehen – z.B. mit der Sülchenkirche.
- im Sinne der Klimaresilienz sollen Gründächer bei Flachdächern und Regenrückhaltungsmaßnahmen bei Freiflächen eingesetzt werden
- im Falle von Heizungserneuerungen soll es keine Ölheizungen mehr geben und Gasheizungen nur noch in Ausnahmefällen.
Um eine schnellere Umsetzung zu gewährleisten gibt es eine Stärkung von genehmigungsfreien Maßnahmen. Künftig können Kirchengemeinden derartige Maßnahmen bis zu einer Bagatellgrenze von 25.000€ selbst beschließen ohne Zustimmung des bischöflichen Bauamtes. Diese Grenze gilt auch bei Kirchen mit Ausnahme der liturgischen Orten (Altar, Ambo, Tabernakel).
Zur Finanzierung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen der Gemeinde existiert ein Nachhaltigkeitsfonds der Diözese. Dieser verfolgt das Ziel Maßnahmen in der Fläche voran zu treiben. Eine Kombination der Mittel des Nachhaltigkeitsfonds mit öffentlichen Fördermitteln des Landes und des Bundes ist erwünscht. Die Förderquote beträgt 20% bis 50% und orientiert sich an einem Punktesystem, das Planung, Umsetzung und Energiestandards berücksichtigt. Die maximale Fördersumme aus dem Nachhaltigkeitsfonds beträgt 200.000€.
Für sofortige Kleinmaßnahmen existiert darüber hinaus eine 50% Förderung von bis zu 1000€. Diese kann insbesondere bei Heizungsoptimierungen (Energieberatung. Einstellung der Anlage und sonstige Kleinmaßnahmen) sowie bei einer energieeffiziente Erneuerung der Beleuchtung (LED-Beleuchtung, Bewegungsmelder) beantragt werden.