KAB für fairen und gerechten Handel, Teil 2

Herzlich willkommen zum Teil 2 des Bezirksseminars der KAB: Fairer, gerechter, demokratischer Handel

Nachdem es im Teil 1 um Freihandel in Europa, weltweit und mit heutigen Entwicklungsländern ging, wenden wir uns im 2. Teil den Freihandelsabkommen mit Japan, Indien und den APK-Staaten zu.
Quellenangabe: Seminarunterlagen der Diözesanleitung, KAB Stuttgart

von Jörg Teufel

Freihandelsabkommen mit hoher Präferenz

Das JEFTA Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU soll schnell unterzeichnet werden. Japan und die EU produzieren etwa ein Drittel der globalen Wirtschaftsleistung. JEFTA ist nur das erste von etlichen Konzern-Abkommen, das die Kommission abschließen will.
Das Freihandelsabkommen mit Indien soll mit neuem Schwung verhandelt werden. Nachdem Großbritannien aus der EU ausscheidet und nicht mit unterzeichnet, könnte dies auch leichter gehen. Indien als ehemalige Kolonie von dem Großbritannien lange profitierte.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) bzw. Economic Partnership Agreement (EPA) – dies sind von der EU gewollte Abkommen über Freihandelszonen zwischen der EU und den 78 AKP-Staaten (in der Mehrzahl ehemalige europäische Kolonien in Afrika, der Karibik und im Süd-Pazifik).
Info: Die AKP-Staaten stellen 3 Prozent der EU-Importe!
48 ärmste Länder (Lowest Developed Countries) dürfen „alles außer Waffen“ zollfrei in die EU einführen und stellen damit 0,6 Prozent der EU-Importe.

39 der AKP-Staaten sind auch ärmste Länder

Zum EPA-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen veröffentlichte der Europa-Ausschuss der französischen Nationalversammlung einen umfangreichen Bericht.

Der Bericht nennt „vier Schocks“ denen die AKP-Staaten ausgesetzt wären, wenn sie ihre Märkte öffneten:

1. Ein Haushaltsschock aufgrund der zu erwartenden Einnahmeverluste wegen der wegfallenden Importzölle;

2. Ein Außenhandelsschock durch sinkende Wechselkurse, wenn die AKP-Staaten nicht konkurrieren können;

3. Ein Schock für die schwachen, im Aufbau befindlichen Industriesektoren in den AKP-Staaten, die der Konkurrenz aus der EU nicht gewachsen sind;

4. Ein landwirtschaftlicher Schock, da lokale Märkte und Produzenten mit den hoch subventionierten Billigimporten aus der EU nicht konkurrieren können.

Am 10. Oktober 2016 wurde das EPA mit 5 afrikanischen Staaten (Ghana, Elfenbeinküste, Kenia, Botsuana und Namibia) unterzeichnet. Dabei hat die EU über die WTO- Vorgaben (WTO = Welthandelsorganisation – englisch World Trade Organization) hinaus z.B. darauf bestanden, dass die AKP-Staaten künftig keine neuen Schutzzölle und Ausfuhrzölle verabschieden dürfen und sich so den dauerhaften Zugang zu günstigen Rohstoffen gesichert. 80 % des Import-Volumens jedes AKP-Landes aus der EU soll zollfrei abgewickelt werden. Diese 80 % sollen nach einer Übergangsfrist von bis zu 20 Jahren erreicht werden. 20 % des Importvolumens können dauerhaft vor internationalem Wettbewerb geschützt werden. Nach einer weiteren Klausel können Schutzzölle erhoben werden, „wenn eine deutliche Schädigung der lokalen Industrie droht“.

Konsequenz daraus: Zollverluste durch EPA

Kenia 742 Millionen US-$
Tansania 940 Millionen US-$
Uganda 597 Millionen US-$
Burundi 24 Millionen US-$
Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) 1871 Millionen US-$ bis 2035
Zugesagte Kompensation 1300 Millionen US-$, was bedeutet:
Ein Verlust von 44 Prozent!!!!!!

Dazu kommt der ugandische Ökonom Yash Tandon zu folgendem Urteil:

„Handel tötet Menschen; er treibt sie in die Armut; er schafft Reichtum am einen und Armut am anderen Ende; er bereichert die mächtigen Nahrungsmittelkonzerne auf Kosten der Marginalisierung (Anm. d. Redaktion: Menschen an den Rand drängen) der armen Bauern, die dann zu Wirtschaftsflüchtlingen werden. Natürlich ist Handel lebenswichtig für das Wohlergehen der Menschen. Wir stellen Dinge her, wir produzieren Nahrung, wir liefern Dienstleistungen. Handel kann ein Mittel zur friedlichen Entwicklung der Völker der Welt sein – das kann er sein, und das war er in der Vergangenheit. Handel ist zu einer Waffe des Krieges zwischen den reichen Nationen und dem Rest der Welt geworden. …“
„Ich kenne die Art, mit der die EU afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten ‚Wirtschaftspartnerschaftsabkommen‘ aufgedrängt hat. Afrikanische Regierungen, geschwächt durch ihre Abhängigkeit von sogenannter Entwicklungshilfe, sind oft bereit, diese asymmetrischen und vollkommen unfairen Abkommen zu unterzeichnen. Vielleicht liegt es auch am ‚Minderwertigkeitskomplex‘ dem Drang der ‚kolonialisierten Elite‘, die Anerkennung ihrer europäischen Mentoren zu suchen.“
Erste Auswirkungen des EPA-Vertrages sind in Westafrika schon zu sehen, wenn die dort teilweise mühsam von Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) aufgebauten bäuerlichen Betriebe durch den massenhaften Import von gefrorenen Hühnerteilen (vor allem unverkäufliche Flügel) zur Aufgabe ihrer Betriebe gezwungen werden, da der Preis eines einheimischen Huhnes zu hoch ist. (Dass beim Vertrieb keine Rücksicht auf die Kühlkette genommen wird erhöht zusätzlich die Seuchengefahr).

Herzen von einer Fairtrade-Messe

Fairer Handel weltweit!!!

Nach der Entwicklung der Freihandelsverträge und der Vorstellung bestehender Verträge erläuterten zwei Referentinnen (Frau Díaz-Méndez und Frau Renz) vom Eine-Welt-Verein Reutlingen was es mit dem fairen Handel auf sich hat. Es wurde das Kontroll-System des fairen Handels genau so betrachtet wie die Preisgestaltung der fair gehandelten Ware.

So wurden als Gründe für den Fairen Handel genannt:

1. Hohe Qualität der Produkte durch naturnahe Landwirtschaft. Umweltschutz durch nachhaltige Anbaumethoden. Verbot von Pestiziden: dadurch Gewässerschutz.

2. Kleinbäuerliche Strukturen statt großflächiger Monokulturen als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

3. Keine Gentechnik und Produkte überwiegend aus biologischem Anbau.

4. Lückenlose Kontrolle des Warenflusses und Ursprungsgarantie der Produkte.

Für die Produzenten der fair gehandelten Waren ergeben sich folgende Vorteile:

1. Faire Entlohnung bei menschenwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen, Sozialprämie z.B. für Schulen und Krankenstationen.

2. Existenzsicherung durch eigene Kraft und mehr Demokratie durch Mitbestimmung in Genossenschaften und Gewerkschaften.

3. Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

4. Fairer Handel als einfache aber wirkungsvolle Methode zur Armutsbekämpfung.

5. Hilfe zur Selbsthilfe kein Almosen.

Derzeit werden in Deutschland rund 2000 Fair-Trade-Produkte angeboten. In rund 36.000 deutschen Supermärkten (auch Diskounter), Drogeriemärkten, Warenhäusern, im Einzelhandel, in ca. 900 Weltläden und auf Märkten sind Produkte mit Fairhandels-Sigeln erhältlich. Dabei stieg der Umsatz mit diesen Produkten seit 2006 von ca. 300 Mio. € auf ca. 1300 Mio. € in 2016. Dies war vor allem dem Einstieg der großen Handelsketten geschuldet. Der Umsatz in den Weltläden stieg im gleichen Zeitraum von ca. 200 Mio. € auf 300 Mio. €. Immer mehr Städte und Gemeinden lassen sich als Fairtrade-Stadt zertifizieren. Dazu müssen auf die Einwohnerzahl bezogene Umsätze mit fair gehandelten Waren nachgewiesen werden. So ist Reutlingen seit dem 3. Mai 2012 Fairtrade-Stadt. In der lokalen Steuerungsgruppe sind Vertreter des Eine-Welt-Vereins, des evangelischen und des katholische Bildungswerkes, des B.U:N:D:es, der Reutlinger Schulen, des Stadtmarketings Reutlingen und der Reutlinger Stadtverwaltung. In Kooperation der Bildungswerke mit der Volkshochschule Reutlingen und dem Eine-Welt-Verein wurde ein besonderes Konzept zum Thema Fairer Handel erarbeitet. Mit attraktiven Aktionen und Bildungsangeboten wird ab September 2017 bis Juni 2018 Interessierten fundierte Informationen und praktische Tipps zum Thema Fairer Handel vorgestellt.

Die KAB-Deutschland setzt sich aktiv für die Verwirklichung folgender 12 Prinzipien eines fairen Handels ein:

1. Nahrung: fair gehandelte Nahrung muss vom Freihandel ausgeschlossen werden und Spekulationen mit Lebensmitteln sind zu verbieten.
2. Arbeitnehmerrechte: Die EU muss die Auswirkungen von Handelsabkommen auf die Beschäftigung im Voraus bewerten.
3. Politischer Handlungsspielraum und Menschenrechte: Handelsabkommen, die Menschenrechte verletzen, müssen sofort beendet werden können.
4. Auslandsinvestitionen: Die EU muss die Investitionsabkommen ihrer Mitgliedsländer beenden, welche gegen die gesetzlichen Verpflichtungen der Empfängerländer verstoßen und Menschenrechte nicht respektieren.
5. Banken und Versicherungen: die EU muss die finanzielle Stabilität zu einem öffentlichen Gut machen und Steueroasen abschaffen.
6. Regulierung der Finanzmärkte: Handelsabkommen müssen Vorgaben zur Steuerkooperation enthalten, um Steuertrickserei durch transnationale Konzerne zu verhindern.
7. Globaler Süden: Eine reformierte Welthandelsorganisation muss der Ort sein, wo über eine gerechte Handelspolitik verhandelt wird.
8. Rohstoffe: Es werden Regeln für die Rohstoffausfuhr benötigt. Die EU braucht Richtwerte, wie sie ihren Rohstoffverbrauch verringern möchte.
9. Klimawandel: Die Kohlenstoffemissionen sind zu reduzieren und die Emissionen sind grundsätzlich auf 60 % der heutigen Emissionen bis 2030 zu reduzieren. Die EU muss ihre „Klimaschulden“ bei den Ländern des Südens begleichen.
10. Öffentliche Dienstleistungen: Die EU muss ihre Fokussierung auf die Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen beenden. Die demokratische Kontrolle, Qualität und Leistbarkeit öffentlicher Dienstleistungen in Europa und außerhalb müssen gestärkt werden.
11. Öffentliches Beschaffungswesen: öffentliche Auftragsvergabe muss als Werkzeug zur Schaffung und Erhaltung gesunder regionaler Wirtschaftsstrukturen dienen.
12. Geistiges Eigentum: die Rechte auf geistiges Eigentum müssen innerhalb des Grundgerüstes von Menschenrechten, Verbraucherschutz, Wettbewerb, Persönlichkeitsschutz und der Entwicklungsziele festgeschrieben und umgesetzt werden.

Erkenntnisse aus dem Seminar

Für die KAB war der Anlass für das Seminar die Auseinandersetzung um TTIP und CETA. Alle Teilnehmer des Seminars waren sich nach ausführlicher Diskussion einig, sich in Zukunft stärker für faire Handelsbeziehungen einzusetzen. „Das sind wir unseren Partnergemeinden aus der KAB in Uganda schuldig“, war die Absichtserklärung aller Anwesenden. Außerdem waren die Teilnehmer der Meinung, dass der Eine-Welt-Laden in Reutlingen mehr in das Bewusstsein der Einkaufenden gerückt werden müsste und dass jeder beim Einkauf – sofern es seine finanziellen Möglichkeiten erlauben – darauf achtet, fair gehandelte Produkte zu erwerben.

Der Kontinent Afrika

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