Kirche aktuell: Erzdiözese Köln und die Dunkelkammern der Macht

Missbrauchsgutachten nicht gerichtsfest?!

Kardinal Rainer Maria Woelki gab 2018 ein Missbrauchsgutachten in Auftrag. Nun sind die Ergebnisse da und er will dieses Gutachten nicht veröffentlichen lassen, weil es anscheinend nicht gerichtsfest und im Ganzen misslungen sei. Dies teilte der Strafrechtler Matthias Jahn in einer Viedokonferenz des Erzbistums Köln mit.

Von Gerlinde Münch

Eine Münchner Kanzlei untersuchte im Auftrag von Woelki, wie das Erzbistum in der Vergangenheit mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs durch Priester umgegegangen ist. Dort ist auch vermerkt, dass der heutige Erzbischof Stefan Heße in dem Gutachten kritisch beurteilt wird.

Ein infames Trauerspiel

Auch für den Kirchenrechtler Thomas Schüller ist das ein Unding. Er sagt dazu: „Dieses infame Trauerspiel, was das Erzbistum Köln abliefert, dient der Desinformation der Öffentlichkeit. Die Opfer sexueller Gewalt werden dadurch instrumentalisiert und erneut traumatisiert!“ Außerdem wirft er Woelki vor, er würde sich hinter Anwälten verstecken.

Auch die Frauen von Maria 2.0, die sich unter anderen Punkten die Aufdeckung der Missbrauchsvorfälle in der katholischen Kirche zur Aufgabe gemacht haben, sind über das Verhalten von Kardinal Woelki empört. Sie schrieben am 2. November 2020 einen offenen Brief zum Vorgehen der Kölner Bistumsleitung mit der Überschrift „In den Dunkelkammern der Macht“.

Offener Brief der Frauen von Maria 2.0 an die Kölner Bistumsleitung

„Sehr geehrter Herr Kardinal Woelki,
mit Unverständnis und Entsetzen haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine Veröffentlichung des von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Priester des Erzbistums Köln nicht stattfinden wird. Stattdessen wird ein neues Gutachten in Auftrag gegeben und die Öffentlichkeit um weitere fünf Monate vertröstet. Von der „lückenlosen Aufklärung“, die Sie angekündigt hatten, ist nichts übrig geblieben.
Als Begründung für Ihr Vorgehen geben Sie methodische Fehler im Gutachten an.
Das Gegengutachten der Professoren Jahn und Streng moniert methodische Mängel in Form von Formulierungen, die die „Anmutung einer Anklageschrift“ hätten. Die Formulierungen, die teilweise mit geschwärzten Namen als Beispiele wiedergegeben werden, lassen die Abgründe erahnen, mit denen sich die Münchner Anwälte bei der Durchsicht der Akten konfrontiert sahen.
Als methodische Mängel bei der Begriffsbildung werden von den Gegengutachtern Formulierungen zitiert wie „Ignoranz gegenüber der Opferperspektive“. In Bezug auf einen hohen Kirchenfunktionär stellen die Münchner Gutachter fest, dieser habe „mit Blick auf den kirchlichen Auftrag nicht mehr nachvollziehbarem Desinteresse und Ignoranz gegenüber den Belangen und Bedürfnissen Schutzbedürftiger“ gehandelt. Auch dieses Urteil wird als methodischer Mangel moniert.
All diese von Jahn und Streng kritisierten Formulierungen lassen den Schluss zu, dass das zurückgehaltene Gutachten der Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl die Wahrheit über den verantwortungslosen Umgang mit Tätern sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln ans Licht gebracht hätte und personelle Konsequenzen zur Folge gehabt hätte. Einige der Verantwortlichen sind noch immer in hohen Positionen tätig.
Der Auftrag an die Kanzlei war das Handeln der Bistumsverantwortlichen umfassend zu bewerten. Die zitierten Formulierungen lassen den Schluss zu, dass dieser Auftrag erfüllt wurde.
Generalvikar Dr. Markus Hofmann hat im „DOMRADIO“ Interview davon gesprochen, dass die Perspektive der Betroffenen entscheidend für das Vorgehen des Bistums gewesen sei. Warum eine Veröffentlichung gegen die Interessen der Betroffenen sei, erschließt sich uns nicht.
Diese Kirche ist auch unsere Kirche und wir schämen uns für Ihr Vorgehen. Zu offensichtlich ist die Tatsache, dass Sie mit der Nichtveröffentlichung des Gutachtens nicht die Betroffenen schützen, sondern die Täter und Vertuscher der Taten sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln.
Ihr Vorgehen schadet der Kirche und ihrem Auftrag. Es dient mitnichten der Wahrheitsfindung.
Wir wissen nicht, ob Ihnen klar ist, dass es genau dies ist, was den Menschen, denen die Kirche am Herzen liegt, unerträglich ist: Der Umgang der Amtsträger mit der Aufarbeitung der Verbrechen an Kinderseelen, die in den Dunkelräumen der Macht geschehen sind. Von diesen Taten wurde bis in die oberste Bistumsleitung gewusst und diese Taten wurden vertuscht. Alle juristischen Fragen müssen der einen Frage untergeordnet werden: Wie werden Sie und die Amtsträger der Verantwortung und Mitschuld gerecht? Welche Konsequenzen müssen die Verantwortlichen daraus ziehen? Ist es nicht an der Zeit, endlich Schuld einzugestehen? Jeder für sich persönlich? Wem nützt dieses Hin- und Herschieben von Verantwortung?
Die Zurückhaltung des Gutachtens ist ein weiterer Fall von Machtmissbrauch im Erzbistum Köln.
Ihr Verhalten und das Verhalten der Verantwortlichen im Umgang mit den Tätern ist für uns moralisch nicht tragbar, es schadet der Kirche und ihrem Auftrag. Es ist eine Schande für unsere Kirche und verrät die Botschaft Jesu zutiefst.
Wir fordern Sie erneut auf, das Münchner Gutachten zu veröffentlichen. Geben Sie den Betroffenen und den Katholikinnen und Katholiken die Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen. Stehen Sie zu Ihrem Wort! Wir fordern, dass Sie und die noch lebenden verantwortlichen Amtsträger daraus ihre persönlichen Konsequenzen ziehen.
Bernadette Rüggeberg
Ingrid Schürholz-Schmidt
Maria Mesrian
Für
Maria 2.0
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Ein Gedanke zu „Kirche aktuell: Erzdiözese Köln und die Dunkelkammern der Macht

  1. Wie in der Monitor-Sendung vom 12.11.20 zu sehen war, hat die gleiche Anwaltskanzlei aus München für das Bistum Aachen ein ähnliches Gutachten erstellt, das in Kürze veröffentlich wird. Dem Bistum Aachen scheint das Gutachten genügend gerichtsfest zu sein. Des Weiteren wurde in der Monitorsendung der Arbeitskreis der Missbrauchten gezeigt, der sich schriftlich einverstanden erklären sollte, dass das Münchner Gutachten nicht in Ordnung ist, obwohl sie das Gutachten nur mit geschwärzten Namen zu Gesicht bekamen, worauf mehrere Mitglieder des Arbeitskreises ihre Mitarbeit aufkündigten. Der einzige Grund des Gegengutachten scheint dem Schutz mittlerweile hochrangiger „Würdenträger“ zu dienen. Lückenlose Aufklärung sieht anders aus!

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